Sie lassen sich zudem untereinander vernetzen. Das heißt: Wird ein Rauchwarnmelder ausgelöst, melden dies auch alle anderen. Der Alarm ist im gesamten Haus zu hören. So sind Sie und Ihre Familie im Ernstfall schneller informiert und können sich in Sicherheit bringen.
Was der gesunde Menschenverstand gebietet, schreibt übrigens auch der Gesetzgeber vor: In fast allen Bundesländern besteht bereits die Einbau- bzw. Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder - wie z.B. in Schleswig-Holstein. Die gesetzliche Regelung für Ihr Bundesland finden Sie auf www.hager.de unter "Aktuelle Themen". |